Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?

Hallo liebe Forummitglieder!

Ich habe nun endlich nach vier Monaten die Antwort der DRV bekommen und wenn ich es richtig verstehe, sieht die DRV keinen Sinn darin, mich in die Reha zu schicken, da der Erfolg wohl ausbleiben wird.

Zur Zeit befinde ich mich in einer psychosomatischen Akutklinik für PTBS-Erkrankte (Traumapatienten). Ich .u.a auch schwere Depressionen, ADHS, Persönlichkeitsveränderungen nach Extrembelastung

Da ich momentan Probleme mit Menschen habe, bin ich auch sehr froh, dass ich nicht noch in die Reha muss.

Nun zu meinen Anliegen,

ist es richtig, dass die Rentenverisicherung nun meinen Antrag in einen Rentenantrag (EU-Rente) umdeutet (denn davon steht in dem Brief nichts)?

Und könnte es sein, dass die Chancen jetzt höher stehen die Rente bewilligt zu bekommen?

Was denkte die DRV, wenn ich den Antrag auf Reha nicht widerspreche?

Hier ein paar Eckdaten:

Ich habe mich arbeitslos gemeldet und wurde umgehend danach aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der ja zuerst erst als Rehaantrag gilt.

______Hier der Brief_______

Ihrem Antrag vom XXXX auf Leistungen zur Rehabilitation können wir nicht entsprechen.

Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn 1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger der seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. und 2) voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben abgewendet werden kann, oder b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor , weil ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Leider ist der Sozialdienst hier in der Klinik erkrankt und ich habe solche Angst

Rente, Reha, Erwerbsminderung, eu-rente, Rentenversicherung
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