Hallo, ich habe mal eine generelle Frage. Wenn man eine Straftat (Trunkenheit im Straßenverkehr) begangen hat, einen Ausbildungsplatz unterschrieben hat und einige Wochen später der Eintrag ins Führungszeugnis kommt, darf man dann weitermachen? Auch schulisch gesehen, muss man zur Prüfung in der Ausbildung sein Führungszeugnis vorlegen. Wie verhält sich das, kennt sich jemand aus? Ausbildungsbetrieb und Schule haben das Zeugnis nur ohne Eintrag gesehen.

Danke für eure Rückmeldung