Hallo,

ich habe über Novasol/Dansommer ein Ferienhaus ab dem 30.05.20 in Dänemark gebucht. Wenn die Grenze über den 10.5.20 hinaus geschlossen bleiben sollte, habe ich da ein Anrecht auf eine Rückzahlung? Gebucht wurde das Haus über ein dt. Portal, ansässig ist der Vermittler (Novasol/Dansommer) aber in Dänemark. Umbuchen wäre keine Option, da man den weiteren Verlauf nicht vorhersehen kann. Man hört immer, wenn man sein Ziel nicht erreichen kann! , dann kann man auf eine Rückzahlung bestehen (das ist zumindest beim dt. Recht so)