Antwort
Ich mache keinen 1€-Job, eher eine Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Desweiteren beziehe ich Arbeislosengeld, ALG2 zum Glück noch nicht.
Beantragt ist der Urlaub, mir geht es darum, ob es gesetzlich rechtens ist, dass die Maßnahmeleitung die Tage nachgeholt haben möchte.
Gruß