Im letzten Jahr habe ich mit meiner selbstständigen Tätigkeit als Lehrer ( hauptberuflich/selbständig also ) begonnen.

Mein Umsatz im Jahr 2023 liegt unter dem Grundfreibetrag, macht es für mich überhaupt Sinn, meine Betriebsausgaben in die EÜR - Anlage einzutragen?

Wenn ja, gibt es eine Betriebsausgabenpauschale für diejenigen, die hauptberuflich als Nachhilfelehrer tätig sind? Die Erläuterungen zu Zeile 23 der EüR haben mich verwirrt.

Danke im Voraus!