Betriebsausgabenpauschale für Nachhilfelehrer (EÜR)?
Im letzten Jahr habe ich mit meiner selbstständigen Tätigkeit als Lehrer ( hauptberuflich/selbständig also ) begonnen.
Mein Umsatz im Jahr 2023 liegt unter dem Grundfreibetrag, macht es für mich überhaupt Sinn, meine Betriebsausgaben in die EÜR - Anlage einzutragen?
Wenn ja, gibt es eine Betriebsausgabenpauschale für diejenigen, die hauptberuflich als Nachhilfelehrer tätig sind? Die Erläuterungen zu Zeile 23 der EüR haben mich verwirrt.
Danke im Voraus!
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