Hallo zusammen, Habe meinen Audi A3 vor ca. einem Monat verkauft. Das Fahrzeug hatte einige kleine Mängel (Blechschäden) worauf der Käufer aber ausdrücklich hingewiesen wurde. Nun meldet sich der Käufer, dass das Auto einen Getriebeschaden hat und er das Geld gerne zurück hätte.Vorher lief das Auto einwandfrei. (Käufer machte auch Besichtigung und eine Probefahrt) Da im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde, gehe ich davon aus, dass ich nichts bezahlen muss und das Auto auch nicht zurücknehmen muss??? Liege ich da richtig oder kann mir was passieren??

Vielen Dank für eure Antworten...