Ich habe mir vor kurzem bei einem Autohändler ein gebrauchtes Fahrzeug erworben. Angeboten wurde es für 13.999 Euro.

Mein eigenes Fahrzeug hatte vor kurzem einen Rehunfall, ein Sachverständiger stellte eine ,,Totalschaden '' fest da die Reperaturen 4000 Euro kosten würden, in der Restwertbörse bot jemand 720 Euro auf mein Fahrzeug.

Bei dem Kauf des neuen Fahrzeugs wollte ich mein Auto in Zahlung geben, ich legte dem Verkäufer das Gutachten vor, mit dem Höchstgebot von 720 Euro.

Der Verkäufer war sehr nett und ohne sich mein Auto anzuschauen oder Papiere einzusehen ging er von den 13.999 Euro , mit 750 Euro runter auf 13.250 Euro Endpreis.

Lange Rede kurzer Sinn... ich habe mir fest vor genommen mein eigenes Auto nun NICHT mehr in Zahlung zu geben sondern stattdessen den Festpreis von 13.999 zu zahlen.

In einem kurzen Telefongespräch machte ich den Verkäufer heute über meinen Sinneswandel aufmerksam wobei er auf den verbindlichen Vertrag hinwies, es ,,theoretisch '' aber möglich ist, er aber erstmal mit seinem Chef sprechen muss.

Meine Frage : Darf ich mein eigenes Auto behalten um es noch einige Zeit als Zweitwagen zu nutzen , oder MUSS ich nun mein Fahrzeug abgeben obwohl ich sehr gerne sofort die Differenz von 750 Euro zahlen würde.

Der im Vertrag festgelegte Preis von 13.250 Euro wurde übrigens blitzschnell von mir überwiesen.