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Wenn sich herausstellt, dass es sich um eine Persönlichkeitsstörung aufgrund von Gewalteinwirkung handelt, sollte man dem Kind helfen, indem man eine Anzeige bei der Polizei macht.
Wenn sich herausstellt, dass es sich um eine Persönlichkeitsstörung aufgrund von Gewalteinwirkung handelt, sollte man dem Kind helfen, indem man eine Anzeige bei der Polizei macht.