Wir wohnen in der 2. Etage und haben einen Fahrstuhl in unserem Haus, d.h. wir könnten den Kinderwagen problemlos mit in die Wohnung nehmen. Da es in der Wohnung doch ziemlich beengt ist mit einem Baby haben wir den Kinderwagen in dem Hausflur vor unserer Wohnungstür geparkt. DIe Mieter die mit uns im Haus wohnen haben damit kein Problem, aber lt. Hausordnung ist das verboten. Es gibt im Wohnblock 2 Eingänge weiter im Keller einen Kinderwagenabstellraum. Der Mietersprecher hat uns in einem formlosen Schreiben darauf hingewiesen. (bisher wußten wir das nicht und wohnen schon 5 Jahre hier) Das ist allerdings sehr umständlich dahin zu gelangen. Man muß durch die Keller sämtlicher Häuser (sind alle miteinander verbunden) bis zum Haus 2. Da liegen mindestens 6 schwere Brandschutztüren dazwischen und die mit dem Kinderwagen öffnen - uff. Ist das zumutbar oder können wir den Kinderwagen stehen lassen? Ach ja. Der Hausflur ist sehr groß auch auf unserer Etage, so daß die Fluchtwege nicht behindert werden. (Pflanzen stehen ja von den anderen Mietern auch drin.