Ich züchte hobbymäßig Hunde. Das Veterinäramt hat mir die gleiche Information gegeben, die ich überall nachlesen kann, nämlich dass ich zwei Würfe pro Jahr haben darf. Nun habe ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hals, weil HIER (Aachen) behauptet wird, dass es nicht um 2 Würfe je Kalenderjahr geht (was ja der Begriff "Jahr" ausdrückt), sondern um 2 Würfe je 12 Monaten, egal in welchem Zusammenhang. An JEDER Stelle im internet und auch von Seiten des Veterinäramts wird von 2 Würfen pro Jahr gesprochen und nicht von 2 Würfen je 12 Monaten.

Kann mir jemand sagen, was das Gesetz dazu sagt? - Oder ist das hier Willkür, um Hobbyzüchter zu köpfen?

Zusatzfrage: Man sagte mir hier etwas, das ich nirgends bestätigt fand. Nämlich dass ZUSÄTZLICH dazu, dass eine gewerbliche Hundezucht besteht, wenn man 3 oder mehr Würfe pro Jahr oder 3 oder mehr deckbereite Hündinnen hat eine gewerbliche Hundezucht schon dann besteht, wenn man pro Jahr (oder pro 12 Monaten, das ist nicht klar) mehr als 2000 Euro Gewinn macht. Und um das ganze noch interesanter zu gestalten, wird für den Gewinn einfach angenommen, dass man Kosten, die man als Hobbyzucht gar nicht Finanzamt oder wem auch immer belegen muss, dann aber DOCH belegen muss, nämlich dem Veterinäramt - oder das Amt geht davon aus, dass sie nicht existieren und die Hunde von Gras auf Nachbars Rasen leben und der Tierarzt alles umsonst macht.

Hat jemand damit Erfahrung, was den Zeitraum (der mir SEHR willkürlich "angepasst" vorkommt) und den Gewinn (den sich das Veterinäramt dann auch noch "schön" streicht) angeht?