Nach meinem Tod kann meine Frau, doch schon beim Beerdigungsinstitut , für drei Monate Rentenvorschußzahlung beantragen. Später wird diese mit der zu erwartenden Witwenrente verrechnet. Sollte sie aber keine Witwenrente bekommen, da ihr eigenes Einkommen die gesetzliche Grenze überschreitet, muss wohl mit einer Rückzahlung gerechnet werden ?