Ist diese Regelung in einem Kaufvertrag über einen Hund zulässig? Insbesondere wenn es sich um einen Schutzvertrag handelt? Das würde bedeutet der Verkäufer dürfte jederzeit wann es ihm passt vor der Tür stehen und müsste in die Wohnung gelassen werden. Und dürfte auch Jahre später immernoch Einfluss haben. Bsp: Sollte man sich als Paar einen Hund kaufen und es ist quasi Entscheidungmaßgeblich für den Verkäufer und man trennt sich später und der Hund kommt zu Partner A mit neuer Wohnung etc und der Verkäufer findet das nicht gut darf er den ah und Hund einfach wegnehmen oder mitentscheiden? Ist diese Klausel rechtlich haltbar?