Moin Leute,

ich bin momentan in einer ziemlich misslichen Lage. Ich bin kurz davor, meine Bachelorarbeit zu Ende zu bringen und habe mir heute noch einmal die Eigenständigkeitserklärung durchgelesen, in der folgender Satz steht:

Ich bestätige, dass ich weder die Arbeit noch Teile aus dieser bereits als Prüfungsleistung eingereicht habe.

Folgende Situation: Ich habe bereits zuvor eine Arbeit über das gleiche Thema bei meiner Bachelordozentin geschrieben. Als ich zum ersten Mal bei ihr war, um das Thema für die Bachelorarbeit zu besprechen, habe ich sie gefragt, ob sie ein Problem damit habe, wenn ich den ersten allgemeineren Teil der Einleitung so übernehme. Als Antwort darauf sagte sie: Sie wären schön doof, wenn sie das nicht tun würden. Das war die beste Einleitung, die ich in meinem Leben je gelesen habe.

Jetzt ist meine Frage: Gleicht das Prüfungsamt meine Bachelorarbeit mit meinen vorherigen Arbeiten ab oder nicht? Ich habe momentan etwas Angst davor, dass wenn ich die unterschriebene Erklärung anhänge und die herausfinden, dass ich eine ähnliche Einleitung verwendet habe, dies rechtliche Folgen für mich haben könnte, auch wenn ich theoretisch die Erlaubnis meiner Dozentin habe - das aber natürlich nur mündlich, in anderen Worten also gar nicht.

Was würdet ihr tun?