In meinem Fall geht es um die Begleichung der Jahresabschlussrechnung in Höhe von 135 Euro. Habe es schlicht verpennt, mich mit den Stadtwerken rechtzeitig auf eine Zahlungsmodalität zu einigen. Aus meiner Sicht ist die Sperrung unverhältnismäßig, da ich seit der Jahresabschlussrechnung die monatlichen Abschlagszahlungen gezahlt habe. Im Grunde genommen geht's nur um eine Woche, bis mein Gehalt da ist und ich den Betrag überweisen kann.

Welche Strafe droht mir eigentlich, wenn ich die Stromsperre - soweit technisch möglich - aufhebe, bis ich die Überweisung tätigen kann?