Hallo, ich war acht Jahre lang bei der Bundeswehr und mir wurde die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Danach war ich fünf Jahre selbstständig und jetzt hat es mich wieder in ein Beamtenverhältnis berufen. Jetzt meine Frage: kann die Zeit von der Bundeswehr besser gesagt die Beiträge zur Nachversicherung für meine spätere Beamtenpension angerechnet werden? Im Jahr geht das nach den Euro Betrag oder werden die Jahre angerechnet? Da ich nur noch wenn das so wäre 24 Dienstjahre leisten kann. Oder bekomme ich da eine Mindestpension? Den Dank im Voraus