Guten Tag,

ich habe im letzten Jahr ( gegen Oktober) bei der 1&1 Telecom GmbH einen Rückstand in Höhe von ca. 120 € gehabt. Nachdem ich Post von der BID bekommen habe, nahm ich Kontakt mit diesen auf und wir vereinbarten eine monatl. Rate in Höhe von 30 € von November 2014 bis März 2015. Man sagte mir, dass die Zahlungen bei 1&1 solange "stillgelegt" sind und ich dann nachträglich im April 2015 für die vergangenen 5 Monate die Beiträge an 1&1 in einem Betrag zurückzahlen muss, anders wäre das nicht möglich. Ich wollte zwar meine Beiträge bei der 1&1 parallel weiterbezahlen aber dies wäre nicht machbar. Also zahlte ich meine Schuld ab und im April kam dann auch tatsächlich eine Rechnung der 1&1 über die vergangene Beiträge. Dies zahlte ich ebenfalls an die 1&1. Bei der BID sowie bei 1&1 war meine Schuld somit beglichen und man schaltete meinen Zugang auch wieder frei.

Nun habe ich jedoch erneut Post von der BID sowie nunmehr von der Kanzlei Hörnlein & Feyer bekommen und soll nochmals oder immernoch (leider nicht herauslesbar) 359,97 € an Schadensersatz zahlen. (Ja, die Position in der Forderungsaufstellung lautet "Schadensersatz").

Da ich meine Schuld bereits seid längerem beglichen habe und auch seitens der 1&1 eine Freischaltung erfolgte, sehe ich nicht ein nunmehr auch noch weitere Kosten zu tragen (Mahngebühren etc. waren schon hoch genug) zudem denke ich das ein Schadensersatzanspruch rechtlich eingeklagt werden müsste, wozu jedoch? Diese Gebühren habe ich ja mittlerweile in Form von Bearbeitungsgebühren etc. in meiner Rückzahlung ausgeglichen. Sehe ich das richtig, dass dies nun ein vollkommen unseriöser Schritt seiten 1&1 ist, denn wenn würde ich zumindest von einer Art Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollen, da ich so einen Umgang mit seinen Kunde. nicht akzeptabel finde.

LG Katharina