Es gibt ja indizierte CD'S, DVD'S, etc die einem grundsätzlichen Verbreitungsverbot unterliegen. Nehmen wir mal an jemand würde zuhause ein indiziertes Album hören.

Oder folgende Situation : Jemand kaufte sich das besagte Album, vor beispielsweise zwölf Jahren ,also bevor es dem Verbreitungsverbot unterlag. Also die Person hätte es dann weder runtergeladen, noch sich darum bemüht die CD illegall zu bestellen.

Wäre schon das alleinige hören des Album's strafbar?

Es heißt ja nämlich eigentlich,man dürfte die CD's/DVD's nicht verbreiten. Von dem Hören ist da nirgends die Rede,oder irre ich mich da?