Mieter X eines 5-Parteienhauses hat Person Y samt Familie und Freunde "Haus und Hofverbot" erteilt. Dass wir das Haus/die Wohnung nicht betreten dürfen ist uns klar, aber gilt dieses Verbot auch für die Hofeinfahrt um zum Briefkasten zu gelangen oder gilt dieses Hofverbot erst, wenn der Vermieter es ausspricht?