Hallo,

ich habe vor über 10 Jahren das Haus meiner Eltern abgekauft und ein Haus an das bestehende Haus angebaut. Somit stehen jetzt "zwei Häuser" auf dem Grundstück, welche mir gehören (alles per Notar gelaufen). Meine Eltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit, solange eine häusliche Versorgung möglich ist.

Es gibt zwei Geschwister. Wie ist die Regelung des Hausrates bei Tod beider Eltern geregelt? Was darf in meinem Haus bleiben? Der Gedanke ist hier besonders auf Küche und Badezimmer gerichtet. Muss (wenn nicht genau beschrieben) alles aufgeteilt werden, oder gehört etwas/teilweise in der Wohnung mir, da es mein Eigentum ist?