Ja, weil...

Weil man auch am Lebensende das Recht auf ein "glückliches" und respektvolles Ende hat. Die Mittel die zur Verfügung gestellt werden sind zu gering.

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Naja kommt auf die Umstände an. Ist einer der beiden Minderjährig, so kann es für den älteren schon Strafbar sein. Hat dann was mit der Verführung Minderjähriger zutun. Hat aber nichts mit den Geschlecht zu tun. Wobei man teils einem bestimmten Geschlecht eher oder weniger Reife in einem bestimmten Alter zuspricht. Auch kann es bei bestimmten Berufsgruppen z.B. Lehrkräften Strafbar sein (Verführung Schutzbefohlener).

Hoffe das konnte helfen.

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