Guten morgen zusammen,

ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung die vermietet ist. Aktuell wohnen in dem Wohnhaus 6 Parteien, wobei 4 Eigentümer sind. Seit 2 Jahren bin ich die Hausverwalterin. In der neuen WEG Verordnung steht der folgende Satz: (...)"Eine Ausnahme vom Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters besteht in kleineren Anlagen für Fälle der Eigenverwaltung. Diese Ausnahme setzt voraus, dass die Anlage aus weniger als neun Sondereigentumsrechten besteht und ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde. (...)"

Bedeutet dies das ich die Verwaltung auch weiterhin übernehmen kann? Sind mit Sondereigentumsrechten die anderen Wohnungen gemeint? Oder wie werden diese berechnet?