Betriebsratsmitglied: Entgeltsicherung / Entgeltgarantie (§ 37 Abs. 4 BetrVG)?
Betriebsratsmitglied: Entgeltsicherung / Entgeltgarantie (§ 37 Abs. 4 BetrVG)meine Frage : ist ein Ersatzmitglied des Betriebsrates der 80%der Betriebsratsitzungen teilnimmt, hat dieses Mitglied auch Anspruch auf Erhöhung seiner Bezüge oder nicht?
Arbeitsrecht,
Betriebsrat,
lohnerhoehung