Hallo,

würde mein mir persönlich nicht bekannter Vater im Falle meines Todes einen Pflichtteil erben? Ich habe ein Testament mit meiner Ehefrau auf Gegenseitigkeit, keine Kinder, bin 1951 geboren.

Es ist mir bekannt, dass ich als uneheliches Kind auch einen Anspruch bei ihm auf einen Pflichtteil hätte, dieses Erbe werde ich ausschlagen.

Es ist mir nicht einmal bekannt, ob er noch lebt, gehe aber davon aus, da ich noch keine Anfrage eines Amtsgerichts hatte.

Falls er erben würde, dann überlege ich meinen Hausanteil auf meine Ehefrau zu übertragen.

Vielen Dank für eine Information. Gruß Horst1230