Ich habe eine Absage zur Polizei-Ausbildung in Berlin bekommen, mit der Begründung :

zu geringe unkorrigierte Sehschärfe und Migräne.

Zu mir : Ich bin seid ca. 2Jahren wegen Migräne nicht mehr krankgeschrieben worden und ein EEG vom Neurologen ergab auch nichts in der Richtung. Ich bin mit relativ schlechten Augen "gesegnet",die Brille ist schlechter als sie sollte(sie korrigiert -2,5 Dioptrin und 1,25 Hornhautverkrümmung) ,meine Augen kommen damit aber prima klar.

Da nun in dem Schreiben auch der Zusatz drin steht,dass man gegen den Bescheid klagen kann und die Frist recht knapp ist, hier meine Fragen :

lohnt es sich in meinem Fall dagegen zu Klagen?