Nach Trennung aus der letzten Ehe,wurde dem Leiblichen Vater die 2 Jüngsten Kinder zugesprochen. Damals 1 und 3 Jahre,das er ein sehr Stark eingeschränktes Einfühlungsvermögen hatte war dem Jugendamt bekannt aber seine erzieherischen fähigkeiten aus Strenge und militärisches verhalten war für das Jugendamt Grund genug,ihn so zu Stärken das Er das alleinige Sorgerecht bekamm das ist nun 2 Jahre her.Seit dem befinde ich mich, in einer emotionalen Warteschleife.Ich fing an Tacktisch vorzugehen das Jugendamt als Familie als Familienhilfe zu nutzen die mir meine Fehler vorhalten sollten,ich sie den beheben kann.Jetzt soll alles bei mir ok sein,und ich fing an zu bohren ich möchte die Kinder zurück was muss ich dafür tun ?.Das Jugendamt sagte mir ohne Begründung das dass nicht gehen würde.Ich machte den das Fehlverhalten des Kindsvaters Deutlich,dennoch bleiben sie dabei.Beim Kindsvater ist alles ok.mehr noch er nahm mir auch ,das Besuchsrecht weg was vom Jugendamt nur festgelegt wurde.Nun meine Frage Wo stelle ich einen "Rückführungsantrag zur leiblichen Mutter" und hat das überhaupt einen Sinn gegen das Jugendamt ??? und wie stelle ich dem in genauen Wortlaut ?