Antwort
ein Firmenfahrzeug kann , wenn es nur für die Arbeit genutz wird, in der Arbeitszeit gereinigt werden. Aber dann bitte von einem Kollegen und nicht von zwei Kollegen. Ausnahmen gelten bei Privatnutzung, da sollte man das etwas aufteilen, 50% 50 %. So verhält es sich auch mit den Kosten für die Waschstrasse. Was die Firma bei einem Firmenfahrzeug immer übernehmen muß sind die laufenden Kosten füt Steuer, Versicherung und Wartungsintervalle sowie Schmierstoffe.