Beim Jugendamt angeschwärzt?
Følgende frage :
Person A hat Person B beim Jugendamt angeschwärzt.
Person A hat aber nicht ihren eigenen Namen, sondern den Namen einer anderen Person (Person C) benutzt.
Person B und C haben es rausbekommen, und möchten A nun anzeigen, weil A einen falschen Namen benutzt hat.
Hat A sich tatsächlich strafbar gemacht?
Und nein ich bin NICHT Person A!
strafbar,
Jugendamt