Antwort
Sonderbar. Habe vor einigen Jahren 1 Pack Kaffeepads aus Holland bestellt.
Bekam dann ein Strafverfahren vom Zoll angehängt, da ich Steuern in Höhe von 28 Cent unterschlagen habe.
Begründung: selbst die kleinste Menge ist beim Zoll zu melden.
Würde aber aufgrund einiger passenden Worte meines Anwaltes und von mir, an den Verfasser der Anzeige , eingestellt.
Haben dem Verfasser mal Klar gemacht, welche Kosten er dem Staat verursacht hat und daß man Ihn entlassen müßte und wir es auch an seine höheren Dienststellen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werden.
Danach hat er das Verfahren eingestellt und auf die 28 Cent verzichtet.