Huhu, ich schon wieder :)

Mein Sohn lebt bei meinem Ex-Mann und ist regelmäßig bei mir und meinem Ehemann. Es gab da eine Situation: Mein Mann und ich haben uns lautstark gestritten und mein Sohn hat das mitbekommen. Weil ich nicht wollte, dass er es weiterhin mitbekommt, rief ich meinen ex - mann an, er solle ihn doch bitte abholen. Dies hat er getan.

Seit Mai durfte ich meinen Sohn nur noch im Beisein meines Ex-Mannes sehen. Was ich ablehnte. Die Entscheidung darüber, dass ich ihn nur noch in seinem Beisein sehen durfte, bestimmten er und das Jugendamt.

Sie unterstellen uns Alkoholsucht, häusliche Gewalt und Gefährdung des Kindswohles.

Es gab keine richterlichen Beschlüsse, oder Beweise, oder Anordnungen. Nur diese Ansagen vom Jugendamt und meinem Ex-Mann.

Mittlerweile habe ich das Umgangsrecht gerichtlich geregelt. Und recht bekommen. Ich darf meinen Sohn wieder regelm. bei mir haben :) Der Richter sagte kein Wort von häuslicher Gewalt, Alkohol und Gefährdung des Kindswohles.

Meine Frage: Kann ich die MA des Jugendamtes, die noch nicht mal bei Gericht war (es war jmd anderes da, die Frau kannte ich nicht), wegen übler Nachrede oder sowas anzeigen?

An wen kann ich mich bei solchen Dingen sonst noch wenden?

Danke schon mal im Voraus für adäquate Antworten...........