Hallo zusammen, vielleicht finde ich hier rechtliche Hilfe. Ich werde zum 01.09 aus der aktuellen Wohnung ausziehen und weiß nicht so genau, was ich machen muss & was nicht. Es handelte sich damals um einen Erstbezug. Folgende Klauseln sind im Mietvertrag:

  1. “Der Mieter hat die Wohnung in Neuem, bezugsfertigem Zustand übernommen. Bei Auszug hat er die Pflicht, die Räume in einen dem Einzug entsprechenden Zustand zu versetzen.“
  2. In diesem Paragraph sind die Schönheitsreperaturen verankert. Hier wurden starre Fristen für die verschiedenen Räume festgelegt. Dieser gesamte Absatz ist ja somit ungültig.

Absatz 1 ist vermutlich gut so, Absatz 2 ist unwirksam. Aber was heißt das nun für mich? Dübellöcher schließen oder nicht? Wenn schließen, nur die Stellen streichen oder ganze Wand streichen?

Drei Wände muss ich streichen, da wir diese farblich gestrichen haben. Über den Rest bin ich nun unschlüssig.