Das kommt auf die Einstellung des Jugendamtes zu deiner gewünschten Rückführung an: Wenn das Jugendamt das befürwortet, ist es eigentlich Gang und Gebe dass für die erste Zeit zu Hause bzw. die Übergangszeit eine ambulante Hilfe (Familienhilfe oder Betreuungshilfe - hängt auch von deinem Alter ab) gewährt wird - meist für ein halbes Jahr.
Wenn das Jugendamt aktuell ganz klar die Empfehlung gibt, dass eine Rückführung zu früh wäre und erklärt hat, diesbezüglich mit erneuten Problemen zu rechnen und ihr diese dann jedoch, ENTGEGEN des fachlichen Rates, doch einfach macht, kann es natürlich auch sein, dass das Jugendamt anschließend keine ambulante HIlfe gewährt. Eine Hilfe zur Erziehung muss immer - aus fachlicher Sicht "GEEIGNET und notwendig" sein. Wenn das Jugendamt sagt: Wir halten eine ambulante HIlfe für nicht ausreichend und daher auch nicht geeignet - ist es nicht verpflichtet diese zu gewähren. Denn es bietet euch ja Hilfe an - diese die aktuell noch fachlich geeignet erscheint: Wohngruppe. Das beliebte Argument an solchen Stellen: " Ja klar, das Jugendamt möchte ja schließlich 'Geld machen' - bzw. die Wohngruppe verdient daran" ist allerdings absoluter Schwachsinn: Solche Hilfen KOSTEN die Jugendämter und die Jugendämter haben einen extremen Spardruck (von dem Geld sollen besser Straßen unnötigerweise erneuert werden - wichtiger als Kinder ;) !) und daher haben sie auch immer das höchste Ziel, Kinder möglichst früh wieder nach Hause zurück führen zu können (auch gesetzliche Vorschrift). Sobald da die Hoffnung auftaucht, dass es zu Hause wieder funktionieren könnte, da Eltern und Kind an sich gearbeitet haben, wird eine Rückführung umgesetzt - um Geld zu sparen! Nur wenn wirklich ganz erhebliche Sorge vorliegt, dass das nicht im Sinne des Kindeswohles wäre bzw. das Risiko sehr hoch erscheint, dass es zu einer erneuten Enttäuschung für Eltern und Kinder führt - aufgrund neuer Probleme, stimmt das Jugendamt einer Rückführung noch nicht zu.
Wenn ihr es also dennoch macht - und es zu Schwierigkeiten kommt, muss das Jungedamt euch keine Hilfe geben. Dann werdet ihr dann wohl erstmal an eine Familienberatungsstelle verwiesen. Wenn ihr vorher der Meinung wart, dass ihr das alles hinbekommt - dann musst ihr es auch zeigen, ganz einfach. Steuergelder sind zu wertvoll um damit ein ständiges, fröhliches "hop on hop off" zu betreiben - die sollen sinnvoll eingesetzt werden und diese Sinnhaftigkeit wird in den sogenannten "Hilfeplänen" gesteuert - in denen also auch entschieden wird, ob eine Rückführung sinnvoll ist oder nicht.
Eine Familienberatungsstelle kostet kaum bzw. keine Steuergelder - daher ist diese dann auch erstmal angesagt, wenn ihr euch gegen den fachlichen Rat entscheidet.
Wenn es natürlich erneut zu einer Kindeswohlgefährdung von dir kommt, hat das Jugendamt natürlich einen Schutzauftrag und kann dich In Obhut nehmen. Je nachdem was dann vorgefallen ist, kann dies ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht zur Folge haben, bei denen deinen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, damit sie nach zwei Monaten dich eben nicht wieder einfach so aus der Wohngruppe holen können.