Hallo, wir sind mit dem folgenden Problem konfrontiert: In die Wohnung eines Mitwohnungseigentümers (er bewohnt die Wohnung selbst) wurde versucht einzubrechen und dabei die Wohnungseingangstür beschädigt. Wer kommt für die Kosten der Reparatur auf ? Ich nehme an die Hausratversicherung, sofern eine vorliegt. Wenn er keine entsprechende Versicherung hat a) die Eigentümergemeinschaft, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt? b) der Wohnungseigentümer selbst, da nach der Teilungserklärung die
Wohnungseingangstür zum Sondereigentum zählt? c) der Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst? Welche Lösung könnte es für dieses Problem geben ? Danke und Gruß !