Nach meiner normalen Arbeitszeit von 7 Uhr bis 18 Uhr muß ich meiner Firma alle drei Wochen nachts als bereitschaftdienst zu verfügung stehen. da ich nachts einmal nicht ereichbar war bekam ich eine verhaltensbedingte Abmahnung. hinterher hatte sich herausgestellt das der anruf nur lapidar war und kein schaden für die Firma entstanden ist. ich muß dazu sagen das ich mich moch in meiner 6 monatigen Probezeit als Disponent befinde. der Bereitschaftsdienst ist freiwillig und wird weder mit lohn noch mit Freizeit vergüttet.