Hallo, Community,

eine Freundin von mir hat einen Halbbruder aus der ersten Ehe ihres Vaters. Der Vater ist 2011 gestorben. Es bestand kein Kontakt zu diesem Bruder, deshalb hat sie ihn auch nicht informiert. Nun hat der Halbbruder das mit dem toten Vater aber herausgefunden und zu meiner Freundin Kontakt aufgenommen. Obendrein fragt er nach einer unehelichen Halbschwester, ob die denn wenigstens informiert wurde. Aber da hat meine Freundin nun gar keine Daten. Sie wusste bis zum Tod des Vater nicht einmal etwas von der.

Kann meine Freundin jetzt womöglich großen Ärger bekommen, weil sie ihre Halbgeschwister nicht informiert hat? Weil ein Kumpel von uns meinte, wenn meine Freundin Pech hat, dann verklagt sie der Halbbruder. Der Kumpel meint, sie wäre verpflichtet gewesen, die Geschwister über das Nachlassgericht ausfindig zu machen. Wenn sie das versäumt, dann ist das Unterschlagung oder so ähnlich. Stimmt das?

Müssen Halbgeschwister informiert werden vom Tod eines Elternteils, obwohl da nie Kontakt war? Besteht wirklich eine gesetzliche Verpflichtung zur Information? Und was passiert, wenn man das "versäumt", weil man das nicht wusste, und es kommt heraus?