Hallo ich habe eine 15 jährige Tochter die bei mir lebt und vier Kleinkinder die leider seit einem Jahr in einer Einrichtung leben da sie vom Jugendamt in obhut genommen wurden. Während diesem Verfahren bleiben sie auch dort. Meine große Tochter ist schwer betroffen deswegen und baut auch in der Schule und im Verein ab. In wie weit steht ihr da ein eigenes recht zu den Geschwisterkontakt