Hallo,

ich möchte die Uni wechseln und in eine andere Stadt ziehen. Die Zulassung der neuen Uni habe ich erhalten und kann mich bis zum 31. März immatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung kann laut Antrag nachgereicht werden. Kann ich den Antrag auf Immatrikulation bei der neuen Uni zeitgleich mit dem Antrag auf Exmatrikulation bei der alten Uni über die Post versenden oder muss ich vor dem Absenden des Immatrikulationsantrags auf jeden Fall exmatrikuliert sein?

Ich wollte mir etwas Zeit lassen, um den Schritt zu bedenken.