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Wer behauptet, die Jugendschutzbestimmungen nicht zu verletzen, weil er das entsprechende Alter schon erreicht hat, hat dies im Zweifel nachzuweisen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Wichtig ist nur: Akzeptieren Sie niemals abfotografierte Ausweise!
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten. Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
- Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
- Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
- Erforderliche Angaben:
- * Name, Geburtsdatum, Unterschrift der Person und eine Ausstellende Behörde
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein
- Studierendenausweis
- Edu.card _ österreichischer Schülerausweis in digitaler Form!
- Identitätsausweis
- Amtlicher Dienstausweis
Neben den oben angeführten Ausweisen bestehen zu einigen Jugendschutzgesetz-Verordnungen der Bundesländer noch Ergänzungen, was als Altersnachweis zusätzlich zulässig ist:
OÖ: Lichtbildausweis "4YOUcard" des Landes – auch in digitaler Form
Burgenland: JugendCard,
NÖ: Jugendkarte NÖ – auch in digitaler Form
Steiermark: check.it– auch in digitaler Form
Kärnten: Kärntner Jugendcard
Salzburg: S—Pass – auch in digitaler Form, Salzburger Jugendkarte
Vorarlberg: aha-Card – auch in digitaler Form