Hallo!

Das Finanzamt möchte für das Steuerjahr 2009 die berühmten Nachweise für meine etwas höheren Fahrtkosten. Ich bin dort 88 Kilometer zur Arbeit gefahren und habe 209 Arbeitstage angebeben. Die Arbeitstage habe ich per Beleg auch nachgewiesen. Fahrgemeinschaft hatte ich in der Tat keine.

Für das betroffene Steurerjahr kann ich diesen Nachweis nun nicht erbringen.

Ich habe lediglich eine Nachweis für Mitte 2010 (TÜV). Dieser ist allerdings in Bezug auf 2009 nicht aussagekräftig, da ich seit Febuar 2010

die Arbeitsstelle gewechselt habe (Nähe meines Wohnortes) und enstprechend annähernd 80% weniger Fahrtkosten habe.

Frage:

Vorausgesetzt, ich beantworte dieses Schreiben lediglich mit der Aussage, dass ich für diesen Zeitraum keinen Nachweis vorlegen kann und dass ich auch keine Fahrgemeinschaft habe.

Ist dies allein schon ein Grund für das Finanzamt, ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung einzuleiten? Oder beschränkt man sich in einem ersten Schritt auf eine Kappung bzgl. des Pauschalbetrags?