Ich ziehe zum 31.08. Aus meiner Wohnung aus, in der ich noch kein ganzes Jahr gewohnt habe. Da mein Vermieter sich bei dem Thema Nachmietersuche sehr quer gestellt hat und ich somit sehr viel mehr Arbeit und Geld investieren musste als eigentlich nötig, möchte ich auch nicht mehr machen als gesetzlich geregelt ist.

Zum Thema Schönheitsreparaturen steht in meinem Vertrag:

1. Der Mieter übernimmt die Wohnung in neuwertigem renovierten Zustand. (war nicht der Fall, da ich die Wohnung komplett so von der Vormieterin inklusive Möbel und gestrichenen Wänden übernommen habe)

2. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf eigene Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.

Zusatzvereinbarung:

Die Wohnung ist in neuwertigem renovierten Zustand übergeben wurden und wird bei Auszug gleichwertig hergestellt. Wände sind farblich neutral bei Auszug herzustellen. (weiß)

Jetzt ist meine Frage, ob ich wirklich verpflichtet bin die Wohnung neu zu streichen. Ich hatte bereits einen Anwalt gefragt, der meinte, dass ich dazu nicht verpflichtet bin aber ich bin mir trotzdem unsicher, da es ja eigentlich ausdrücklich drin steht.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.