Darf ein Mitarbeiter einer Krankenkasse (z.B. IKK oder AOK u.s.w.) der sich als Inkasso/Vollstreckungsbeamter ausgibt, bei einem Schuldner von offenstehenden Krankenkassenbeiträgen die sog. Vermögensauskunft-Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) einfordern bzw. dem Schuldner abnehmen?