Hallo Zusammen,
wir planen ein Notfalls-WC im Keller. Würden hierfür den Raum in dem die Heizung ist nutzen.
Die Frage ist aber ob es erlaubt ist nach Bauordnung in NRW.
Es ist kein Heizungsraum, denn dafür wäre er zu klein 6,5 m³ und auch mit einer Anlage unter 30 kW. Es ist eine Gasheizung.
In der Baugenehmigung ist zwar von Heizraum die Rede und der Raum ist auch mit Nota-Aus und dem Schild versehen, aber er hat überhaupt nicht die Anlagengröße.
Wenn es nur ein Abstellraum mit einer HEizungsanlage ist, dann dürfte es ja möglich sein. Schwieriger wenn es rechtlich als Aufstellraum gilt oder?