Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner langen Recherchen aus diversen Online-Seite und meiner direkten Informationssammlungen aus der Homepage vom Regierungspräsidium Stuttgart habe ich immer noch keine genaue Antwort, deswegen richte ich mich jetzt an euch und hoffe, dass Ihr mir bitte weiterhelfen könnt.

Meine Ehefrau hat Ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin erfolgreich in Bosnien und Herzegowina abgeschlossen, zudem ist sie im September mit Ihrer Ausbildung als Altenpflegerin fertig. Sie hat mitbekommen, dass angeblich die Pflegeausbildung aus dem Drittland (Bosnien ist nicht in der europäischen Union EU) automatisch anerkannt wird, wenn man in Deutschland eine weitere Pflegeausbildung abschließt. Wir haben die bosnische Pflegeausbildung bereits übersetzt.

Die Frage: Wie können wir bitte die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Bosnien anerkennen lassen? Den Sie würde gerne in einem Klinikum in der Frauenklinik arbeiten.

Mit herzlichen Grüßen aus Heilbronn