Moin,

Hintergrundgeschichte zu meiner Frage:

Und zwar habe ich im Mai zwei Welpen an eine Familie verkauft über einen Schutzvertrag. Diese konnten die Schutzgebühr allerdings nicht direkt bezahlen und versprachen mir eine Zahlung im nächsten Monat (alles vertraglich festgehalten). Nun, vier Monate später, warte ich immer noch auf das Geld. Ist der Kaufvertrag durch nicht zahlen somit nichtig geworden?

Hinzu kommt noch, dass ich damals großzügigerweise 500€ runter gegangen bin von der Schutzgebühr. Nun bin ich am überlegen die volle Summe zu verlangen, da ich mittlerweile wirklich sauer bin. Ist dies rechtens bei Nichtigkeit des Kaufvertrages ?

Danke im Voraus für die Hilfe!