Da meinem Vater die Gesetzeslage klar geworden ist und er verhindern möchte, daß im Fall der Fälle sein Haus und der Grund für Pflegeaufwand vom Staat herangezogen wird, möchte er einen Übergabsvertrag machen. Eine der Bedingungen ist die, daß das Haus in Familienbesitz bleiben muß. Wir sind selbst schon in Pension und hatten in den letzten Jahren vermehrt Probleme mit Knien und Hüften. Natürlich hoffen wir, daß uns dies nicht eines Tages erheblich einschränken wird, aber niemand kann in die Zukunft sehen.

Wir hätten ohnehin nicht vor gehabt, das Haus zu verkaufen, sondern darin zu wohnen. Allerdings fällt es uns jetzt schon zunehmend (und je nach Tagesverfassung) schwer, beim helfen die vielen Treppen dort in den ersten Stock und in den Keller zu bewältigen. Nun meine Frage: Nehmen wir nun an, der Vater ist verstorben, wir wohnen in dem Haus und können irgendwann weder ins Schlafzimmer nach oben, noch in den Keller hinunter (z.B.Waschmaschine, Speisekammer-Raum) und würden lieber - um weiter halbwegs unabhängig leben zu können- in eine ebenerdige Wohnung umziehen. Allerdings darf nach dem Willen des Vaters weder verkauft, noch vermietet werden. Ist das in einem Übergabsvertrag wirklich zulässig? Zumal....wenn man den Faden weiter spinnt: Wir haben drei Kinder, die in dem Fall nach unserem Ableben erben werden. Alle drei wohnen und arbeiten mehrere Stunden weit weg in verschiedenen Richtungen. Niemand von ihnen wird herziehen, Verkauf und Drittelung des Erlöses wäre also die einzige Lösung. Auch das will der Vater verhindern. Ich kann mir nicht denken, daß er so weit in die Zukunft "regieren" kann?