Wenn ich hier die Antworten sehe wird mir schlecht ,die Leute haben keine Ahnung .

auf Deklarierten Briefkästen wo steht keine Werbung darfst du du Kostenlose Zeitungen einwerfen .

Ist allerdings ein Zusatz auf dem Briefkasten Keine Werbung und keine Kostenlose Zeitungen darfst du es nicht .

Es gibt auch Aufkleber bitte keine Werbung in Plastik tüten das zählt nur für eingeschweißte Werbung von der Post .

Einzelne Werbe Prospekte sind da erlaubt einzuwerfen .

Es gibt verschieden Aufkleber die du als Träger beachten musst also gebe ich dir mit auf den weg immer die Aufkleber genau zu Lesen .

Normaler weise ist es Aufgabe deines Betriebes dich darin zu unterweisen was die meisten nicht tun .

Wenn man sich nicht an die Regeln hält und trotzdem einwirft kann es sehr teuer werden hier gibt es sogar urteile vom Bgh Urteil hier nachzulesen .

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57880&pos=0&anz=1

Lass dir Das von einem erfahrenden Träger mal sagen .

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