Wenn ich hier die Antworten sehe wird mir schlecht ,die Leute haben keine Ahnung .
auf Deklarierten Briefkästen wo steht keine Werbung darfst du du Kostenlose Zeitungen einwerfen .
Ist allerdings ein Zusatz auf dem Briefkasten Keine Werbung und keine Kostenlose Zeitungen darfst du es nicht .
Es gibt auch Aufkleber bitte keine Werbung in Plastik tüten das zählt nur für eingeschweißte Werbung von der Post .
Einzelne Werbe Prospekte sind da erlaubt einzuwerfen .
Es gibt verschieden Aufkleber die du als Träger beachten musst also gebe ich dir mit auf den weg immer die Aufkleber genau zu Lesen .
Normaler weise ist es Aufgabe deines Betriebes dich darin zu unterweisen was die meisten nicht tun .
Wenn man sich nicht an die Regeln hält und trotzdem einwirft kann es sehr teuer werden hier gibt es sogar urteile vom Bgh Urteil hier nachzulesen .
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57880&pos=0&anz=1
Lass dir Das von einem erfahrenden Träger mal sagen .