Ich bin die Stiefmutter von 2 Söhnen, die nach dem Tod ihrer Mutter, weiter in dem Haus ihrer Eltern alleine wohnen bleiben durften, weil ihr Vater, also mein Mann zu mir in mein Haus gezogen ist.

Im Anbau hat die Oma (89 Jahre alt ) ihr Haus und kocht noch für die Jungs. Sie ist die Mutter der verstorbenen Mutter.

Nun nehmen die beiden es mit dem saubermachen nicht so genau und haben wohl der Bevölkerung , Grund und Anlass gegeben, die ganze Situation zu melden.

Da mein Mann Hausbesitzer ist, hat die Gemeindeverwaltung bei uns angerufen, mit der Begründung, dass angeblich lackiertes Holz dort verheizt würde, Anwohner hätten sich über den Geruch beschwert.

Der Gemeindeverwalter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Oma auch Grund und Anlaß zur Sorge gibt und man sich nun Zutritt mit dem Ordnungsamt verschaffen will.

Müssen wir sie hereinlassen? Denn ich habe darauf auf dem Ordnungsamt angerufen und man versicherte mir, wenn ein Verdacht der Gefährdung der eigenen Person bestünde, muß man sie reinlassen und wenn nicht, dann verschaffen sie sich Einlaß in Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt und Polizei.