Unglaublich, was hier für einen Unsinn verbreitet wird. Hier ist die wahre Expertenantwort, nämlich die des Bundesamtes für Risikobewertung:

Tee ist nicht gleich Tee. Streng genommen ist Tee ausschließlich ein wässriger Aufguss der Teepflanze Camellia sinensis. Dieser Aufguss kann schwarzer oder grüner Tee sein. Davon zu unterscheiden sind teeähnliche Erzeugnisse, die sogenannten Kräuter- und Früchtetees. Tee kochen ist somit auch nicht gleich Tee kochen. Um wertvolle Inhaltsstoffe und den Geschmack zu erhalten, werden Tees mit unterschiedlich heißem Wasser aufgegossen und unterschiedlich lange ziehen gelassen. Grüner Tee wird z.B. bevorzugt mit 85°C heißem Wasser zubereitet. In jedem Fall sollte man die Zubereitungsangaben auf der Verpackung einhalten. Für Kräutertees – ob lose oder als Teebeutel – gilt, dass diese unbedingt mit sprudelndem, kochendem Wasser übergossen und die angegebene Ziehdauer eingehalten werden sollte. Denn in Kräuterteemischungen können in seltenen Fällen Keime wie zum Beispiel Salmonellen enthalten sein, die durch Erhitzen abgetötet werden. Bei falscher Zubereitung können diese zu einem Gesundheitsrisiko werden, insbesondere bei Kindertees. Kräutertee sollte auf keinen Fall nur mit warmem Wasser zubereitet werden, etwa um ihn schneller auf eine trinkbare Temperatur zu bringen. Gerade für Säuglinge, kleine Kinder und Kranke verbergen sich dahinter große Gesundheitsrisiken, wenn in einem ungünstigen Fall im Kräutertee Keime enthalten sind. Ebenso sollte aufgegossener Kräutertee nicht über mehrere Stunden stehen gelassen werden. Denn durch das kochende Wasser werden zwar die Keime abgetötet, im Tee vorhandene Sporen jedoch nicht. Diese können im warmen Wasser auskeimen. Von Kräuterteeaufgüssen mit 80-85°C temperiertem Wasser aus Heißwasserspendern rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) deshalb in seiner Bewertung von Heißwasserspendern für Kräuterteeaufgüsse ab. Weiterhin können sich in Heißwasserspendern für temperierte Teeaufgüsse Keime vermehren, wenn diese nicht regelmäßig gereinigt oder desinfiziert werden.

Quelle: http://www.bfr.bund.de/cm/343/temperierte_heisswasserspender_fuer_kraeuterteeaufguesse_nicht_geeignet.pdf

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