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Antwort
Hallo,
zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gibt es viele Unterschiede, unter anderem bei der Bezahlung. Entscheidend ist aber das so genannten Dienstrecht. Beamte stehen rechtlich in einem anderen Verhältnis: Sie haben keinen Arbeitgeber, den sie beliebig wechseln können. Beamte haben einen Dienstherren. Bei Bundesbeamten ist das etwa das Bundesinnenministerium bzw der Bundesinnenminister. Diesem Dienstherren sind sie verpflichtet, im Gegenzug haben Beamte Anspruch auf eine "amtsangemessene Beamtenbesoldung". Mehr dazu gibt es zum Beispiel hier: https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung/