Hey,

Der Hintergrund: ich komme aus einer relativ überschaubaren Stadt (ca. 20.000 Einwohner), Bestattungsunternehmen gibt es hier also nicht viele. Als folge dessen wurden meine beiden Großväter vom selben Bestatter beerdigt mit einem Abstand von ungefähr einem Jahr dazwischen. Bei beiden war in der Kondolenzmappe ein Flyer eines Unternehmens namens "Jewel Concept". Dieser bot an den Fingerabdruck in eine Kette, ein Medaillon o.ä. zu prägen. Dem Flyer lag auch ein kleines Kärtchen bei auf dem der Fingerabdruck meines Großvaters abgedruckt war (auf der anderen Seite des Kärtchens war noch mehr Werbung für Jewel Concept). Beworben wird das alles mit phrasenhaften Sprüchen und Heucheleien im Sinne von "tragen sie ihren Geliebten immer bei sich".

Die Frage: Jetzt mal davon abgesehen, dass es extrem erbärmlich ist die Trauer (vor allem älterer) Menschen auszunutzen um ihnen solch einen Ramsch zu verkaufen, wie ist denn die rechtliche Lage? Darf ein Bestatter den Fingerabdruck eines "Kunden" an Dritte weitergeben, damit die damit Werbung machen können?

Alle Antworten bitte nach möglichkeit faktisch gestützt, ich habe ggf. vor dem Bestatter mal einen Besuch abzustatten und ihn mit den Argumenten die ich bisher habe - und durch euch vielleicht noch erweitern - kann zu konfrontieren. Vielen Dank vorab schonmal für die Antworten. :)

Grüße, Henno