Sehr geehrte Community,

wie geht es euch ? Ich habe da einen Anliegen bzw. eine Frage ?!

Ich habe vor 9 Jahren meinen Führerschein abgegeben bzw.er wurde entzogen von der Führerscheinstelle Begründung nicht beigebrachtes ärztliche Gutachten!
Es ging um Handel mit BtM /Mdma zu der ich auch rechtskräftig verurteilt worden bin habe allerdings keinerlei aussagen getätigt zwecks eigenkonsum etc.

Nach langen 9 Jahren habe ich endlich die Motivation gehabt den Führerschein neu zu beantragen die fsst hat von mir ein behördliches Führungszeugnis verlangt die ich beantragt habe und die mittlerweile schon bei der Behörde vorliegt als ich nochmals zu der fsst bin um den Antrag zu stellen haben sie mir mitgeteilt dass sie auf das faer vom kraftfahrt Bundesamt warten

ich habe mir inzwischen mein faer auch besorgt da steht folgendes drinnen :

Ich kenn mich da leider nicht aus aber wenn ich nicht falsch verstanden und gelesen habe steht da nichts über diesen btm Vorfall drinnen sondern lediglich nur der Führerschein Entzug .

meine Frage wäre jetzt ist hier eine mpu zu erwarten ? Oder wird mir wieder ein fachärztliches Gutachten angeordnet ?

was kann die fsst aus diesem Auszug verwerten ?

aus dem faer Register steht nichts über Neigung zum Rauschmittel sondern nur mangelnde Eignung

falls mir jemand da eine Antwort geben wäre ich glücklich

vielen lieben Dank schonmal